Reglement zur Nutzung des Bärleinsparcours und der
3D-Bogenschießenanlage Helmstadt
Der Parcoursbetreiber haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, welche von teilnehmenden Schützen oder von Dritten verursacht werden.
Der Veranstalter haftet nur für solche Ansprüche aus der Veranstaltung die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen oder durch eine Verletzung sogenannter Kardinalspflichten (d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf) entstanden sind oder wenn durch schuldhaftes Handeln eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit herbeigeführt wurde.
Eine private Haftpflichtversicherung des Teilnehmers ist erforderlich.
Jeder Teilnehmer und Schütze ist für seinen Pfeil verantwortlich und hat darauf zu achten, dass sich keine weiteren Schützen, Tiere oder Dritte in der Schussbahn befinden, die verletzt werden könnten.
Allein schießen darf jeder, der volljährig ist. Für unerfahrene Schützen oder Einsteiger empfiehlt es sich jedoch, den Parcours erst unter Aufsicht eines erfahrenen Schützen zu beschießen.
Kinder und Jugendliche benötigen für das Schießen und den Aufenthalt generell einen Erziehungsberechtigten oder einen von diesen Bevollmächtigten auf dem Parcoursgelände.
Rauchen und Feuer machen ist auf dem gesamten Parcoursgelände untersagt. Anfallender Abfall ist wieder aus dem Parcours zu entfernen oder in die vorhandenen Behältnisse zu geben.
Jedes 3D-Ziel wird pro Durchlauf mit maximal drei Pfeilen beschossen. Es ist verboten, bei einem Treffer Pfeile nachzusetzen. Das Entfernen von 3D-Zielen ist strengstens verboten; Zuwiderhandlungen werden hierbei mit einer Anzeige geahndet.
Das Ändern der Schussperspektive, Umpflocken, das Schießen von einem anderen Standpunkt als den markierten Stellen sowie das Schießen auf nicht ausgeschilderte Ziele aller Art ist strengstens untersagt.
Sämtliche Schussutensilien, die zur erhöhten Beschädigung der 3D-Tiere führen könnten, sind im Parcours nicht gestattet. Hierzu zählen insbesondere Armbrüste, Speere und spezielle Spitzen wie Jagd- und Mittelalterspitzen, Compoundbögen, unabhängig vom Zuggewicht und alle andere Bogenarten über 60 lbs Zuggewicht.
Aus Sicherheits- und Materialschongründen sind nur noch Saunders COMBO POINT Spitzen, TOP HAT 3-D Spitzen, oder baugleiche 3-D Spitzen von anderen Herstellern erlaubt. TOP HAT Pin Point, Bodkin, Surefire, und alle anderen Spitzen sind im Bärleinsparcours und auf der 3-D -Bogenschießanlage Helmstadt absolut verboten.
Natürlich ist es gestattet, Fehlschüsse aus den Bäumen mit Hilfe eines Messers zu entfernen. Dennoch sind die Bäume und der Wald pfleglich zu behandeln und, wenn möglich, nicht zu beschädigen.
Bei jedem Parcoursbesuch muss dieses Reglement durch eine Unterschrift am Infostand des Parcours bestätigt werden! Wird die Unterschrift bewusst nicht gegeben und dennoch geschossen, ist der Teilnehmer illegal auf dem Parcours unterwegs und erhält Hausverbot.
Mit dem Lesen dieses Reglements erklärt sich der Teilnehmer zu dessen Einhaltung bereit. Bei Nichteinhaltung behält sich der Besitzer vor, entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Helmstadt, 29.07.2020